AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Frau Dagmar Schuck, handelnd als Inhaberin der Fa. URBAN SPACES, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Vaihingen (nachfolgend „URBAN SPACES“), und dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend generisch: .,Kunde") über die Überlassung von Räumen in dem Gebäude unter vorgenannter Adresse (nachfolgend: „Objekt“). Die AGB gelten ferner für alle mit der Vermietung zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von URBAN SPACES, die nicht Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung sind.

1.2 Änderungen oder Ergänzungen der AGB sowie entgegenstehende oder von den AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn URBAN SPACES deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann, wenn URBAN SPACES in Kenntnis entgegenstehender 
oder von den AGB abweichender Vertragsbedingungen des Kunden die geschuldeten Leistungen vorbehaltslos ausführt; hiermit ist kein stillschweigendes Anerkenntnis der Geltung der Vertragsbedingungen des Kunden verbunden.



2. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Ausschluss von Konkurrenzschutz

2.1 Mit der Bereitstellung des Online-Buchungssystems ist kein rechtsverbindliches Angebot der URBAN SPACES verbunden, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß den nachfolgenden AGB zu unterbreiten. Das gilt nicht, sofern das Online-Buchungssystem annahmefähige, als solche bezeichnete Angebote von URBAN SPACES enthält.

Der Kunde hat in der für den Buchungsprozess vorgesehenen Eingabemaske auf der URBAN SPACES-Website die für den Vertragsabschluss erforderlichen Pflichtangaben (Adressdaten, Telefonnummer, Zahlungsdaten, Email) einzutragen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.

Alle Eingaben des Kunden sind unmittelbar vor Abgabe des Angebotes zusammengefasst und können abschließend überprüft und bei Bedarf korrigiert werden.

Nachdem der Kunde alle erforderlichen Pflichtangaben eingegeben hat, muss er die AGB akzeptieren, in dem er ein Häkchen in dem zugehörigen Eingabefeld setzt. Am Ende des Bestellvorganges klickt der Kunde auf die Schaltfläche „Jetzt verbindlich bestellen“. Hierdurch gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Mietvertrages ab. URBAN SPACES ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Vertragsbestätigung anzunehmen.

Enthält das Online-Buchungssystem annahmefähige Angebote, kommt mit Anklicken der Schaltfläche „Jetzt rechtsverbindlich bestellen“ der Vertrag zustande.

2.2 Die Angebote von URBAN SPACES sind freibleibend, es sei denn, in dem Angebot ist etwas anderes bestimmt. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch URBAN SPACES oder durch beiderseitige Unterzeichnung einer Vertragsurkunde zustande.

2.3 Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Räumen oder Arbeitsplätzen in Räumen des Objekts einschließlich der zugehörigen Einrichtungs- und sonstigen Ausstattungsgegenstände (nachfolgend: Inventar) zur Nutzung im Rahmen der der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden gegen Entgelt auf Zeit. Mietsache ist nach Maßgabe des Mietvertrags

  • ein nur dem Typ nach bestimmter, nicht für den Mieter reservierter Arbeitsplatz im offenen Co-Working Bereich (Co-Working Space Easy/Lounge, Pur/Basic),
  • ein nach Typ und Lage im Objekt bestimmter, für den Mieter reservierter Arbeitsplatz im offenen Co-Working Bereich (Co-Working Space „Pro“),
  • ein nach Typ und Lage bestimmter, für den Mieter reservierter, räumlich abgetrennter Büroraum (Office Space),
  • ein nach Typ und Lage bestimmter, für den Mieter reservierter Meeting-/Konferenzraum (Conference Space) oder
  • ein oder mehrere Räume bzw. Flächen zur Nutzung für eine Veranstaltung (Event Space).

Zur Mitnutzung überlassen sind die Mietsache sowie die Gemeinschaftsflächen, sofern sie nicht an Dritte vermietet sind oder von URBAN SPACES ausschließlich genutzt werden.

Zusätzliche Leistungen von URBAN SPACES (insbesondere die Vermietung technischen Equipments, zusätzliche Möblierung, Catering, Sekretariatsleistungen, Getränkelieferungen oder sonstige Verpflegung) sind Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung und nach deren Maßgabe gesondert zu vergüten.

2.4 Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Auch wenn in dem Objekt Personal von URBAN SPACES präsent ist oder das Objekt mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhut- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung.

2.5 Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.



3. Übergabe, Übergabeprotokoll

3.1 Bei der Übergabe von Räumen, die dem Kunden zur ausschließlichen Nutzung überlassen werden (d.h. derzeit bei Office Spaces und Event Spaces), wird auf Verlangen von URBAN SPACES ein Übergabeprotokoll erstellt. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll ist der Zustand der überlassenen Räume sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen.

3.2 Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die Räume als vertragsgemäß, bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.



4. Vergütung, Fälligkeit, Verzug, Beschränkung von Minderung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug

4.1 Die Höhe der Miete richtet sich nach dem von den Parteien geschlossenen Mietvertrag. In der Miete sind die Betriebs- und Nebenkosten enthalten. Nicht enthalten sind vom Mieter zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen, die nach Maßgabe einer gesonderten Vereinbarung seperat zu vergüten sind.

4.2 Die vereinbarte Miete ist im Voraus zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt für alle sonstigen laufenden Zahlungen des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kostenpflichtige Zusatz-Leistungen werden am Ende eines Kalendermonats zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Die vereinbarte Miete ist unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde die gemieteten Räume nutzt oder die bestellten Leistungen tatsächlich in Anspruch nimmt.

4.4 Die vereinbarte Miete umfasst nur die Vermietung der Räume für die vereinbarte Zeit mit der vereinbarten Personenzahl, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Letzteren Falls ist für die Nutzung durch die überschießende Zahl an Personen eine gesonderte Vergütung geschuldet (Mehrpersonenzuschlag).

4.5 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist der zur Rückzahlung fällige Betrag mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Für nach Verzugseintritt erforderliche Mahnungen wird zusätzlich eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt unberührt und vorbehalten.

Kommt der Kunde mit der Zahlung von mindestens einer Miete oder einem Betrag in entsprechender Höhe in Verzug, ist URBAN SPACES berechtigt, dem Mieter den Zugang zu der Mietsache zu verweigern bis der Mieter alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber URBAN SPACES erfüllt hat. Weitergehende Ansprüche und sonstige Rechte von URBAN SPACES bleiben unberührt.

4.6 Der Kunde ist zu einer Minderung der Miete für die angemieteten Räume nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Kunden auf Rückzahlung von Miete, die infolge eingetretener Minderung überzahlt worden ist.

4.7 Gegen Zahlungsansprüche von URBAN SPACES kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.

4.8 Die Miete sowie alle sonstigen vereinbarten Zahlungen verstehen sich zusätzlich der jeweiligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, sofern die Preise nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgezeichnet sind.

4.9 Der Kunde ist verpflichtet, die Office-Spaces ausschließlich für die Erzielung von Umsätzen zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art der Tätigkeit des Kunden, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von URBAN SPACES. Bei Nicht- oder Falschangaben hat der Kunde URBAN SPACES den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, er hat die Nicht- oder Falschangaben nicht zu vertreten.

URBAN SPACES kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Kunde verpflichtet, URBAN SPACES jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung von URBAN SPACES und/oder der Finanzverwaltung wird der Kunde die entsprechenden Nachweise erbringen.

Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5 % überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der Kunde, ab diesem Zeitpunkt die Bruttoentgelte ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu bezahlen.



5. Nutzung der Mieträume, Anzahl der Nutzer, Ausschluss der Untervermietung

5.1 Die Nutzung ist nur zu dem vereinbarten Zweck gestattet. Vereinbarter Zweck ist nur eine geschäftliche Nutzung als Büro (Co-Working und Office Space) bzw. Konferenzraum (Conference Space), sofern kein anderer Zweck ausdrücklich vereinbart worden ist (wie beispielsweise bei Anmietung von Event Spaces für private Feiern).

5.2 Die Nutzung ist nur mit der vereinbarten Personenzahl gestattet. Als Nutzer gelten der Mieter sowie alle Personen, die auf Einladung, mit Gestattung oder Duldung des Mieters die gemieteten Räume nutzen, insbesondere Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Gäste des Mieters (nachfolgend: „Nutzer“). Bei Co-Working Spaces und Office Spaces ist eine Person pro Arbeitsplatz vereinbart. Bei Conference Spaces ist die Personenzahl von der Größe des genutzten Raumes abhängig. Bei Event Spaces ist die Personenzahl von Art und Größe des Event-Spaces und Art der Veranstaltung abhängig, wobei die maximale Anzahl 199 Personen beträgt.

5.3 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von URBAN SPACES. Die Einwilligung ist für die vereinbarte Personenzahl widerruflich erteilt; der Widerruf ist zulässig, wenn hierfür in der Person eines Nutzers ein sachlicher Grund besteht.



6. Verhaltensregeln, Hausordnung, Sanktionen bei Verstoß

6.1 Der Kunde darf an der Mietsache und den sonstigen Räumen einschließlich der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände keine Veränderungen vornehmen, insbesondere keine Um- und Einbauten oder Installationen. Die von dem Mieter bei Vertragsbeginn vorgefundene oder die vereinbarte Raumstellung und Platzierung des Inventars in der Mietsache und dem sonstigen Objekt ist bindend. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung von URBAN SPACES Änderungen vorzunehmen; das gilt auch für die Dekoration von Räumen.

6.2 Der Kunde hat die Mietsache, die Allgemeinflächen, das Inventar und das sonstige Objekt pfleglich zu behandeln und alles zu unterlassen, was zu Beschädigungen führen könnte.

6.3 Der Kunde hat jedes Verhalten zu unterlassen, das geeignet ist, andere Mieter und Nutzer zu stören oder die Nutzung anderer Arbeitsplätze zu beeinträchtigen, insbesondere durch Lärm- und Geruchsentfaltung.

6.4 In dem gesamten Objekt herrscht Rauch- und Alkoholverbot, sofern URBAN SPACES nicht für bestimmte Bereiche, Anlässe oder Personen ausdrücklich etwas anderes gestattet. Für offenes Feuer gilt dasselbe. Bei Verstößen gegen das Feuer-, Rauch- oder Alkoholverbot ist eine Vertragsstrafe von 
EUR 100,00 je Verstoß vereinbart; Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

6.5 Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist zulässig, sofern diese für den Verzehr am selben Tag bestimmt sind; das Lagern und das Zubereiten sind nur in der Küche oder den sonst hierfür vorgesehenen Bereichen gestattet. Im Übrigen sind das Mitbringen, Lagern, Zubereiten und der Verzehr von Speisen und Getränken verboten.

6.6 Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in dem Objekt anschließen oder sonst benutzen. Für das Zubereiten von Speisen und Getränken stehen ausschließlich die von URBAN SPACES in der Küche gestellten Einrichtungen und Gegenstände zur Verfügung.

6.7 Das Mitbringen von Tieren in das Objekt ist verboten.

6.8 Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern in die Räumlichkeiten mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich. Das gilt insbesondere für deren Schutz, Verwahrung, Beaufsichtigung, Bewachung und Versicherung.

6.9 URBAN SPACES ist berechtigt, weitergehende Regeln zur Nutzung des Objekts im Rahmen einer Hausordnung zu definieren; diese ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden.

6.10 Verstößt der Kunde oder seine Nutzer gegen vorstehende Bestimmungen, kann URBAN SPACES den hierfür verantwortlichen Personen Hausverbot erteilen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann URBAN SPACES den Mietvertrag fristlos kündigen.

 


7. Mitnutzung des Internetzugangs über WLAN, Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung, Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen, Sanktionen bei Verstoß

7.1 URBAN SPACES unterhält in dem Objekt einen Internetzugang über WLAN. URBAN SPACES gestattet dem Kunden für die Mietdauer eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten.

7.2 URBAN SPACES gewährleistet eine tatsächliche Verfügbarkeit von 96 %, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. URBAN SPACES ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen. URBAN SPACES behält sich vor, nach billigem Ermessen den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

7.3 Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. URBAN SPACES hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

7.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden.

7.5 Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich. Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Der Kunde wird es außerdem unterlassen, über das WLAN

  • sitten- oder rechtswidrige Inhalte abzurufen oder zu verbreiten,
  • Internetseiten mit pornografischem Inhalt jeder Art abzurufen,
  • urheberrechtlich geschützte Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen (insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen),
  • belästigende, jugendgefährdende, diskriminierende, verleumderische oder bedrohende Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
  • Massen-Nachrichten (Spam) oder andere Formen unzulässiger Werbung zu verbreiten.

7.7 Verstößt der Kunde oder seine Nutzer gegen vorstehende Bestimmungen, kann URBAN SPACES den Zugang des Kunden zum WLAN beschränken oder sperren.

7.8 Der Kunde stellt URBAN SPACES von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere auf Zahlung von Schadensersatz) frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Kunden oder auf einem Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen beruhen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er dies URBAN SPACES unverzüglich anzuzeigen.



8. Bauliche Veränderungen, Renovierungen durch URBAN SPACES

URBAN SPACES ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Mietsache oder des sonstigen Objekts im Innen- oder Außenbereich erforderlich sind. URBAN SPACES wird sich darum bemühen, dass derartige Maßnahmen nicht zur Unzeit erfolgen.



9. Betreten der Mietsache durch URBAN SPACES

URBAN SPACES ist berechtigt, die Mietsache während der allgemeinen Öffnungszeiten des Objekts, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. URBAN SPACES wird den Kunden hiervon rechtzeitig vorher unterrichten. Bei Gefahr im Verzug kann URBAN SPACES die Mietsache zu jeder Tages- und Nachtzeit und ohne vorherige Unterrichtung betreten.

10. Haftung des Kunden, Freistellung von URBAN SPACES durch den Kunden

10.1 Der Kunde haftet gegenüber URBAN SPACES nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern keine strengere Haftung vereinbart worden ist. Für ein Verschulden seiner Nutzer haftet der Kunde wie für eigenes Verschulden.

10.2 Bei der Vermietung von Event Spaces für eine Veranstaltung des Kunden hat dieser zu gewährleisten, dass die durch Gesetz (insbesondere BImSchG), Rechtsverordnung (insbesondere TA-Lärm) oder behördlicherseits vorgegebenen Lärmgrenzwerte (tags und nachts) eingehalten werden. Der Nutzer hat die Einhaltung zu überwachen und zu dokumentieren.

Der Nutzer ist alleiniger Veranstalter der Veranstaltung und garantiert für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die sonstigen rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung eingehalten werden.

Der Kunde stellt URBAN SPACES bei Verstößen von allen Ansprüchen Dritter und für deren Abwehr anfallender Kosten auf erstes Anfordern frei, es sei denn der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.

10.3 Sofern URBAN SPACES für den Kunden Post (gleich welcher Art und Form) annimmt, bearbeitet, verwahrt oder versendet, stellt der Kunde URBAN SPACES von allen Ansprüchen Dritter und für deren Abwehr anfallenden Kosten auf erstes Anfordern frei, die diese gegen URBAN SPACES aufgrund des Inhalts der Post erheben.



11. Haftung von URBAN SPACES gegenüber dem Kunden

11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a BGB wird ausgeschlossen.

11.2 URBAN SPACES leistet keine Gewähr dafür, dass die überlassenen Räumlichkeiten der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderen arbeitsrechtlichen oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffenden Vorschriften entsprechen.

11.3 URBAN SPACES leistet bei der Vermietung von Event Spaces keine Gewähr für die Erteilung und den Fortbestand der für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder sonstigen Verwaltungsakte.

11.4 URBAN SPACES haftet nur für ihr eigenes Verhalten (Tun oder Unterlassen) sowie das ihrer Erfüllungsgehilfen. URBAN SPACES haftet nicht für das Verhalten Dritter (insbesondere anderer Mieter und Nutzer).

11.5 URBAN SPACES haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Übernahme von Garantien, bei Arglist, bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Im Übrigen haftet URBAN SPACES dem Kunden bei (einfach oder leicht) fahrlässigem Verhalten nur, wenn (i) eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) oder (ii) ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Mieter vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“).

Im Übrigen haftet URBAN SPACES nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11.6 Außer bei einer Haftung für Personenschäden sowie für Pflichtverletzungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal auf die vom Kunden im Rahmen des Vertrages zu leistende Bruttogesamtvergütung.

11.7 Im Übrigen ist eine Haftung von URBAN SPACES ausgeschlossen.



12. Vertragsbeendigung, Kündigung, Ausschluss der stillschweigenden Verlängerung

12.1 Geht die Erklärung einer Stornierung URBAN SPACES für einen CONVERENCE/MEETING/EVENT SPACE

• bis zum 21. Arbeitstag (Montag-Freitag) vor Mietbeginn ein, ist die Stornierung kostenfrei
• bis zum 11. Arbeitstag vor Mietbeginn ein, sind 50% der vereinbarten Vergütung fällig
• bis zum 6. Arbeitstag vor Mietbeginn ein, sind 70% der vereinbarten Vergütung fällig
• bei einer späteren Stornierung sind 100% der vereinbarten Vergütung fällig

12.2 Ist der Mietvertrag für einen CO-WORKING/OFFICE-SPACE auf bestimmte Zeit geschlossen, ist während dieser die ordentliche Kündigung wechselseitig ausgeschlossen

12.3 Ist der Mietvertrag für einen CO-WORKING/OFFICE-SPACE auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

12.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Besteht der wichtige Grund in einem vertragswidrigen Verhalten (Tun oder Unterlassen), ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Abhilfefrist bzw. Abmahnung sind entbehrlich, wenn der Kunde eine Änderung seines Verhaltens endgültig ernsthaft verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Ein wichtiger Grund liegt für URBAN SPACES insbesondere vor, wenn

  • eine unbefugte Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung gemäß Ziffer 5.3 vorliegt;
  • bei Verstoß gegen die Nutzungs- und Verhaltensregeln gemäß vorstehenden Ziffern 6 oder 7;
  • URBAN SPACES von Umständen Kenntnis erlangt, nach denen sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben.
  • ein Event Space unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht worden ist, insbesondere über die Person des Veranstalters oder Zwecks;
  • aufgrund von Tatsachen der begründete Verdacht besteht, dass die in dem Event Space geplante Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit des Objekts oder das Ansehen von URBAN SPACES in der Öffentlichkeit gefährdet.

12.5 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.



13. Pflichten bei Beendigung, Ersatzvornahmekosten / Servicepauschale, Nutzungsentschädigung

13.1 Der Kunde hat bei Beendigung des Vertrags die Mietsache vollständig geräumt, besenrein, in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Tut der Kunde dies nicht, kann URBAN SPACES ohne vorherige Mahnung den geschuldeten Zustand auf Kosten des Kunden herstellen; in diesem Fall schuldet der KUNDE zusätzlich eine Servicepauschale in Höhe von 20% der Netto-Herstellungskosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass URBAN SPACES geringere Aufwendungen hatte.

13.2 Zurückgelassene Gegenstände wird URBAN SPACES auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern. Ist die Entfernung oder Einlagerung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann URBAN SPACES die Gegenstände in der Mietsache belassen und für die Dauer des Verbleibs die vereinbarte Miete als Nutzungsentschädigung berechnen.

13.3 Gibt der Mieter die Mietsache bei Vertragsbeginn nicht in vertragsgemäßem Zustand zurück, ist Nutzungsentschädigung geschuldet. Diese beträgt mindestens die vereinbarte Miete.



14. Anwendbares Recht, Gerichtsstandvereinbarung, Schriftformklausel, Erfüllungsort

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 306 BGB bleibt unberührt.

14.3 Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB, die zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge und von uns im Einzelfall zu erteilenden Zustimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt ebenfalls für diese Klausel. Nicht die Textform wahrende Änderungen sind unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form, bleibt von dieser Klausel unberührt.

14.4 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von URBAN SPACES.

14.5 Ist der Mieter Kaufmann, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, gleich aus welchem Rechtsgrund, der Geschäftssitz von URBAN SPACES, mithin Stuttgart, vereinbart, es sei denn, ein anderer Gerichtsstand ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben. URBAN SPACES ist berechtigt, ihre Ansprüche auch an einem gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.

 


15. Datenschutzhinweise

15.1 Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist • Urban Spaces, Inh. Dagmar Schuck, Schulze-Delitzsch-Str. 41, 70565 Stuttgart, 0711 489990-0, datenschutz@urbanspaces.de.

15.2 Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung des Vertrages werden von URBAN SPACES Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Soweit der Kunde personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, werden diese nur zur Abwicklung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages, für die technische Administration und zur Beantwortung seiner Anfragen verwendet.

Personenbezogene Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung, -übergabe oder -beendigung und/oder dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder der Kunde zuvor eingewilligt hat. Soweit URBAN SPACES zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

15.3 Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist, wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist oder wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung der Daten widerruft.

Sollte der Kunde mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, wird URBAN SPACES auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die URBAN SPACES über ihn gespeichert hat. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten genügt eine einfache Nachricht. Dazu können die unter Ziffer IX.1 angegebenen Kontaktdaten verwendet werden, ohne dass andere Kosten als die Übermittlungskosten nach dem Basistarif entstehen.

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